Facebook und Verstöße gegen europäische Maßstäbe für den Datenschutz – das ist eine unendliche Geschichte. Jetzt hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz das soziale Netzwerk dazu aufgefordert, in Sachen Gesichtserkennung nachzubessern. Facebook baue im Hintergrund eine Datenbank mit Millionen von Datensätzen auf.
Anfang Juni hat Facebook die Gesichtserkennungsfunktion auch in Deutschland verfügbar gemacht. Die Software sucht in hochgeladenen Bildern nach Gesichtern und fragt nach, ob eine gefundene Person mit einem Namen aus dem Facebook-Freundeskreis verknüpft werden soll. Sie macht auch Vorschläge, wer auf den Fotos abgebildet sein könnte.
Standardmäßig ist die Funktion aktiviert, kann aber in den Privatsphäreeinstellungen ausgeschaltet werden. Wird ‚Freunden Fotos von mir vorschlagen‘ deaktiviert, haben Freunde immer noch die Möglichkeit, ein Foto manuell zu taggen. Fragen zum Markieren von Personen beantwortet Facebook auf einer Hilfeseite.
Laut Facebook ist die Gesichtserkennung eine Möglichkeit, ohne Aufwand zu kontrollieren, wer Fotos hochlädt, auf denen man selbst abgebildet ist. Nur Freunde können einander markieren; Facebook schickt im Fall eine Benachrichtigung. Vorschläge beziehen sich zudem nur auf Fotos, auf denen der Nutzer Markierungen zugelassen hat.
„Tagging ist wirklich wichtig, wenn es um Kontrolle geht“, hatte Chris Cox, Facebook Vizepräsident für Produkte, bei der Vorstellung der Funktion im Dezember betont. „Jedes Mal, wenn ein Tag angelegt wird, heißt das, dass es ein Foto von dir im Internet gab, von dem du nichts wusstest. Wenn du aber Bescheid weißt, kannst du den Tag entfernen, das Foto deinen Freunden zeigen oder demjenigen, der es veröffentlicht hat, schreiben: ‚Hey, ich finde dieses Bild nicht gerade prickelnd‘.“
Die Reaktion der europäischen Datenschützer ließ nicht lange auf sich warten. Am 9. Juni kündigte Gérard Lommel, Mitglied der Artikel-29-Datenschutzgruppe, im Gespräch mit BusinessWeek an, dass die EU-Kommission eine Untersuchung der Gesichtserkennung einleiten werde. Die Artikel-29-Gruppe berät die Kommission in Fragen des Datenschutzes.
Die Datenschützer kritisierten unter anderem, dass Facebook das Feature von vornherein aktiviert, ohne seine Mitglieder darüber zu informieren. „Das Taggen von Personen in Bildern sollte nur mit ihrer Zustimmung möglich und nicht standardmäßig aktiviert sein“, sagte Lommel. Die automatische Gesichtserkennung berge viele Risiken für Nutzer. Man werde gegenüber Facebook klarstellen, dass „so etwas so nicht passieren darf.“
Facebook stellte indes klar, dass derzeit noch „keine offizielle Untersuchung“ stattfinde. Man versorge die EU lediglich mit zusätzlichen Informationen, „von denen wir überzeugt sind, dass sie jegliche Bedenken ausräumen werden“, sagte Unternehmenssprecherin Sophy Tobias gegenüber Reuters.
Nach der Artikel-29-Datenschutzgruppe kritisierten auch Datenschützer in den USA Facebooks Gesichtserkennung. Während die Europäer vor allem eine mangelnde Transparenz bemängeln, haben die US-Datenschützer die Gesichtserkennungsfunktion an sich im Visier. So legte das Electronic Privacy Information Center (EPIC) eine Beschwerde (PDF) ein und forderte die US-Handelsbehörde FTC auf, die Funktion zu untersuchen.
Den kompletten Artikel mit allen Links von Anita Klingler und Lutz Poessneck, findet ihr unter Facebook: Streit um Gesichtserkennung von silicon.de.
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