EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen

Die Europäische Kommission in Brüssel hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die europäischen Regeln zur Telekommunikation, die Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt habe. Die Frist war am 25. Mai abgelaufen. Neben Deutschland wurde ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten abgemahnt.

Insgesamt hat die EU-Kommission gegen 20 der 27 Mitgliedsländer ein Strafverfahren eingeleitet. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten.

„Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zurückgewiesen. „Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen“, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung.

Bei der EU sieht man das anders: Ein Sprecher sagte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland gehöre nicht dazu.

Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.

Den originalen Artikel mit weiterführenden Links von Anita Klingler und Sibylle Gassner, findet ihr unter EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen von silicon.de.

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Android-Smartphones droht Verkaufsverbot in den USA

Apple hat vor der U.S. International Trade Commission (ITC) einen Etappensieg über HTC erzielt. Mit möglicherweise ernsten Folgen für Android. Apple hatte sich an die ITC gewandt, weil es dem taiwanischen Smartphone-Hersteller HTC vorwirft, mehrere Apple-Patente unerlaubterweise für seine Android-Geräte zu verwenden.

Apple will mit seiner Patentklage einen Verkaufsstopp für HTC-Smartphones erreichen. Die ITC kam nun in einer ersten Entscheidung durch einen ITC-Richter zu dem Ergebnis, dass HTC in der Tat gegen zwei Apple-Patente verstoße. HTC will sich dagegen wehren und eine Entscheidung der gesamten ITC-Kommission erzwingen. Mit dieser finalen Entscheidung wird für den 6. Dezember gerechnet. Sollte die ITC die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen, droht HTC in den USA ein Verkaufsverbot.

Die Entscheidung der U.S. International Trade Commission könnte jedoch noch viel weiter reichendere Folgen haben. Denn sie könnte alle Android-Smartphones und Android-Tablets von allen Herstellern betreffen – und damit in den USA ein komplettes Verkaufsverbot für Android-Smartphones und -Tablets bedeuten. Dann dürften beispielsweise auch Motorola oder Samsung keine Androiden mehr in den USA verkaufen.

Den originalen Artikel von (PC-Welt/cm), findet ihr unter Android-Smartphones droht Verkaufsverbot in den USA von channelpartner.de.

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Aus für Arbeitnehmer-Datenbank ELENA

Das Projekt war von Anfang an höchst umstritten und hatte viele Fragen aufgeworfen. Nun zieht die Bundesregierung die Notbremse und stellt den elektronischen Entgeltnachweis ELENA umgehen ein. Der Rückzug stößt in Wirtschaft und Politik auf breite Zustimmung – kommt aber gerade die Softwarebranche teuer zu stehen.

„Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden.

Das Wirtschaftsministerium will dafür in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das Arbeitsministerium sicherte außerdem zu, ein Konzept für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu erarbeiten. Die Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das Know-how aus dem Projekt sollen in dieses neue Verfahren mit einfließen.

Kritiker verbuchen den ELENA-Stopp nun als ihren Erfolg. Rena Tangens von der Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisation Foebud etwa jubelt: „Wir haben es geschafft – der breite Widerstand gegen die Datenkrake ELENA war erfolgreich! Über ein Jahr lang hat die Bundesregierung die Probleme mit ELENA verschleppt, nun musste sie die Reißleine ziehen.“

Den kompletten Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter Aus für Arbeitnehmer-Datenbank ELENA von silicon.de.

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Überblick zu Open Source in Behörden

Die Bundesstelle für IT des Bundesverwaltungsamts (BIT) betreibt den Webauftritt des ‚Kompentenzzentrums Open Source Software‘ (CC OSS). Das Online-Angebot wurde jetzt erheblich ausgebaut.

Bundesweit nutzen Behörden den Webauftritt des Kompetenzzentrums als Quelle für Informationen zum Einsatz von Open Source Software und für den Austausch von Erfahrungen. Behörden können über den Webauftritt Einsatzszenarien sowie Produktbeschreibungen veröffentlichen, suchen und einsehen.

Mittlerweile wurden über 25 Einsatzszenarien von 20 Behörden veröffentlicht. Rund 60 Produktbeschreibungen wurden größtenteils durch IT-Experten der Behörden sowie der Open Source Communities erfasst und werden von diesen regelmäßig aktualisiert. Aktuelle Neuigkeiten, Termine und Informationen zu rechtlichen Aspekten ergänzen das Angebot.

So ist etwa eine ‚Open Source Karte der Öffentlichen Verwaltung‘ verfügbar. Die Karte bietet eine geografische Darstellung des Einsatzes und der Entwicklung von Open Source Software in der Verwaltung. Durch Klick auf einen Marker erhält der Nutzer Informationen zum Einsatzszenario, durch einen weiteren Klick auf den Titel des Einsatzszenarios sind Details abrufbar.

Web-2.0-Funktionalitäten ermöglichen die Pflege von Inhalten durch die registrierten Experten direkt über den Browser. Interessenten können sich durch das Abonnement von RSS-Feeds über neue Inhalte informieren oder im Forum mit anderen Experten diskutieren. Der Webauftritt selbst basiert auf dem Open Source-Produkt Drupal.

Den originalen Artikel mit weiteren Links von Lutz Poessneck, findet ihr unter Überblick zu Open Source in Behörden von silicon.de.

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Facebook sperrt Open-Xchange aus

Facebook sieht in dem Freunde-Exporttool, das Open-Xchange seit kurzem anbietet, einen Verstoß gegen seine AGBs und blockiert ab sofort den Zugriff durch das Synchronisierungstool.

Der Groupware-Hersteller Open-Xchange sorgte 2010 mit dem Web-2.0-Tool Open Data für Furore. Das Synchronisationswerkzeug ermöglichte es einem OX-User, im Webfrontend der Groupware auch Kontaktdaten von Social Networks wie Xing, Linked IN oder Facebook zu organisieren (das Linux-Magazin berichtete in seiner Ausgabe 07/10, S. 88). Doch dem will die Firma von Mark Zuckerberg offenbar einen Riegel vorschieben: Wie Rafael Laguna, CEO von Open-Xchange, berichtet, sperrte Facebook die Software aus, obwohl sie die offizielle API nutze und seiner Meinung nach nicht gegen die AGBs des Betreibers verstoße.

Laguna ist empört darüber, dass Facebook es Usern nicht gestatte, seine Daten zu exportieren. Schon wenige Tage vorher hatte Facebook die Google-Erweiterung „Facebook Friends Exporter“ von Mohamed Mansour ausgesperrt, auch hier mit dem Verweis auf die AGBs, die es nicht erlauben würden, die Freundesliste eines Freundes „außerhalb der Applikation zu verwenden, selbst wenn ein Nutzer diesem zustimmt“.

In Lagunas Blog findet sich das komplette Schreiben: Zunächst umging Open Data die Sperrung mit einem geänderten API-Key, doch wie der CEO (auch auf Google+) berichtet, könnte Facebook ja auch diesen jederzeit wieder sperren. „Ich bezweifle aber, dass Facebook mit seinem langsamen, öffentlichen Selbstmord weitermacht.“, so Laguna. „Außerdem verwenden wir ja auch die gleichen Informationen, die Facebook selbst den Anwendern über den Export in die Datei „friends.html“ bereitstellt. Wir verletzen hier keinerlei Bestimmungen.“

Den kompletten Artikel von Markus Feilner, findet ihr unter Facebook sperrt Open-Xchange aus von Linux-Magazin.

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