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Verbraucherzentrale fordert ‚Privacy-by-Default‘

Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten sollten maximalen Datenschutz gewährleisten – der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Bundestag aufgefordert, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Der vzbv hat dafür eine Online-Petition ins Netz gestellt. Dem Bitkom gehen die Forderungen zu weit.

Verbraucher müssten sich nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie Preis gibt und wo man die Einstellungen ändern könne, hieß es vom vzbv. Denn dazu fehle vielen die Zeit oder Erfahrung. „Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Nach diesen Angaben bietet die aktuell anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens habe der Bundesrat am 17. Juni einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht. Dieser sehe neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstütze diese Forderungen. Die Bundesregierung habe dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. „Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen“, so Billen. „Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen.“

Dem vzbv geht es nicht nur um Facebook oder Google. Datenschützende Voreinstellungen seien auch bei technischen Geräten, Software, Gewinnspielen oder im Versandhandel wichtig. Daher halte der vzbv mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts stehe im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet („Rote-Linien-Gesetz“) ohnehin an.

Das angestrebte Prinzip lautet ‚Privacy-by-Default‘. Standardmäßig dürften damit nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie es für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch unerfahrene Verbraucher könnten neue Produkte und Dienste dann ohne die Sorge nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.

Dem Branchenverband Bitkom geht der Vorstoß des vzbv zu weit. „Meist braucht es einen Mindestumfang von Angaben, damit ein Online-Service überhaupt funktioniert und nutzerfreundlich zu handhaben ist“, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das ist von Plattform zu Plattform verschieden. Die Verbraucherzentralen wählen mit ihrer Kampagne einen radikalen Ansatz und verzichten auf die notwendige Differenzierung.“

Den kompletten Artikel mit allen Links von Lutz Poessneck, findet ihr unter Verbraucherzentrale fordert ‚Privacy-by-Default‘ von silicon.de.

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