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Mozilla entwickelt Android-Rivalen

Mozilla hat frühe Pläne für eine Weiterentwicklung der Gecko-Engine zu einem Open-Source-Betriebssystem vorgestellt. Das Boot to Gecko genannte OS soll später auf Mobiltelefonen und Tablets laufen. Gecko ist die Rendering-Engine, die den Browser Firefox und auch den E-Mail-Client Thunderbird antreibt.

Der Quellcode soll nach Angaben von Mozilla-Forscher Andreas Gal „in Echtzeit“ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Punkt würde sich das Projekt deutlich von Googles Android unterscheiden. Das Mobilbetriebssystem ist zwar ebenfalls Open Source, den Code gibt Google aber immer erst nach der Veröffentlichung eines Release frei, manchmal erst Monate später.

„Wir werden öffentlich arbeiten, den Quellcode in Echtzeit veröffentlichen, erfolgreiche Zugänge einem Standardisierungsgremium vorlegen und alle Änderungen verfolgen, die sich aus diesem Prozess ergeben“, schreibt Gal in einem Foreneintrag. Anwendungen für Boot to Gecko sollen nicht nur in Firefox, sondern generell im Internet laufen. Laut Mike Shaver, Vice President für technische Strategie bei Mozilla, werden die Gecko-Anwendungen nicht das Android SDK, sondern vorhandene und künftige Programmierschnittstellen (APIs) für Webanwendungen nutzen.

Shaver nannte zudem Schwerpunkte für die Entwicklung. Mozilla will neue Web-APIs schaffen, damit das OS grundlegende Handyfunktionen wie Telefonie, SMS, Kamera, USB, Bluetooth und auch die Nahfunktechnik NFC unterstützen kann. Ein weiterer Bereich, auf den sich Mozilla konzentrieren will, ist die Sicherheit.

Den kompletten Artikel mit weiterführenden Links von Stefan Beiersmann und Lutz Poessneck, findet ihr unter Mozilla entwickelt Android-Rivalen von silicon.de.

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Schritt für Schritt zum virtuellen Desktop

Die Virtualisierung des Desktops steht in den Startlöchern. Zu den bekannten Implementierungen zählen ‚VMware View‘ und ‚Citrix XenDesktop‘. Daneben liefern aber auch andere Hersteller Lösungen zur Virtualisierung der Desktops. In diesem Beitrag zeigen wir exemplarisch den Aufbau eines virtuellen Desktops mit Hilfe von ‚Quest vWorkspace‘.

Die Virtualisierung des Desktops ist eine weitere Stufe auf dem Weg zu einer vollständig virtualisierten IT. Die Desktop-Virtualisierung vereinfacht die Bereitstellung von Arbeitsumgebungen für die Benutzer. Unter dem Fachbegriff der Virtual Desktop Infrastructure (VDI) wird dieses vor allem von Citrix, VMware, Microsoft und Quest vorangetrieben.

Mitunter werden unter dem Begriff der Desktop-Virtualisierung mehrere unterschiedliche Modelle zusammengefasst. Auch Citrix subsummiert unter XenDesktop unterschiedliche Varianten der Desktop-Bereitstellung. Teilweise fliesen die Modelle auch ineinander über oder werden in eines integriert.

Der Aufbau einer virtuellen Desktop-Architektur erfordert vor allem eine umfassende Planung im Vorfeld. Viele der Arbeitsschritte, die für physische Desktops notwendig sind, entfallen bei der Virtualisierung der Desktops. Dazu ein Beispiel: anstelle des Patch-Management für physische Desktops tritt nun die Verwaltung und Anpassung der Templates, aus der die virtuellen Desktops abgeleitet sind. Die eigentliche Erstellung des virtuellen Desktop ist ein vergleichsweise einfacher Vorgang, wie wir in der Bildergalerie zeigen.

Den kompletten Artikel mit Bildergalerien und weiterführenden Links von Johann Baumeister, findet ihr unter Schritt für Schritt zum virtuellen Desktop von silicon.de.

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Abmahnwelle durch Facebook-Pinnwände möglich

Die vielen Tausend Abmahnungen passend zur Thematik Tauschbörsen sind nur die Spitze des Eisbergs. Die typische Facebook-Seite eines Teenagers kann 10.000 bis 15.000 Euro wert sein – für Abmahnanwälte.

Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile.

Betroffene Eltern fassen sich immer wieder an den Kopf: Wie können die eigenen Kinder nur so dumm sein und illegale Kopien von Videos und Musikstücken in Tauschbörsen verbreiten, wo doch die Medien ständig darüber berichten, dass die Anwälte der Rechteinhaber jeden Monat zigtausend Abmahnungen verschicken.

Überhaupt haben die Medien in den vergangenen Monaten sehr dafür gesorgt, dass das Problembewusstsein wächst. Vor allem Homepage-Betreiber wissen nun, dass sie ein vollständiges Impressum bereitstellen müssen, Fotos und Texte aus ungenehmigten Quellen nicht verwenden dürfen und es sogar rechtliche Probleme geben kann, wenn man fremde RSS-Feeds in das eigene Portal einbindet.

Bei all diesen Diskussionen bleibt ein modernes Medium immer völlig unberücksichtigt: Facebook. Dabei handelt es sich bei Facebook beileibe nicht um einen rechtsfreien Raum, in dem andere Regeln gelten als im übrigen Web-Universum.

Das Problem: Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene ‚Homepage‘. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich aber ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, liegt die Einschätzung nahe: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert.

Den kompletten Artikel mit Beispielen was alles zu Rechtsverletzungen führen kann von Christian Solmecke, findet ihr unter Abmahnwelle durch Facebook-Pinnwände möglich von silicon.de.

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3.0 für 20 Jahre Linux

Linus Torvalds hat sich entschieden, beim aktuellen Release von Linux 3.0 zu sprechen. Im Grunde genommen hätte er aber auch 2.7 als Zahl nehmen können, denn ein Major-Release sollte eigentlich etwas mehr neue Features mit sich bringen.

Es sind kleine, aber teilweise wesentliche Änderungen, die jetzt mit der Version 3.0 von Linux mitkommen. Und dass die Neuerungen nicht besonders umfangreich ausfallen, hat der Schöpfer von Linux, Linus Torvalds, höchst selbst bereits öffentlich zugegeben.

Aber es gibt auch noch andere gute Gründe dafür, Linux jetzt mit einer neuen Zahl vor dem Punkt zu versehen. Und eine Systemaktualisierung, die weniger umfangreich ausfällt, hat auch Vorteile.

„Wie bereits mehrmals erwähnt, gibt es keine speziellen auffälligen neuen Features oder Inkompatibilitäten, die meist mit neuen Versionsnummern einhergehen. Es ist einfach eine Möglichkeit, ein unbequemes Nummernsystem fallen zu lassen und das tun wir, um der 20 Jahre von Linux zu gedenken.“

Und passend zu einem kleinen Geburtstagfest sei daher der Übergang auch sehr sanft gewesen. Als Ausnahme nennt Torvalds den Wirbel um RCU [Ready, Copy, Update]. Dennoch wolle er einige Bugs nicht ausschließen auch „wenn es hoffentlich weniger als normal sind“. Daneben hätte es die üblichen Änderungen an Treibern und einige Fehlerbehebungen gegeben.

Man müsse eben den Major Release nicht an den Features, sondern an der Zeit festmachen. Daher gebe es auch keine Änderungen am ABI (Application Binary Interface) und keine neue API (Application Programming Interface), nur marginale neue Funktionen, ein „stetiger, schleppender Prozess“.

Den kompletten Artikel mit weiterführenden Links und Bildergalerien von Martin Schindler, findet ihr unter 3.0 für 20 Jahre Linux von silicon.de.

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EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen

Die Europäische Kommission in Brüssel hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die europäischen Regeln zur Telekommunikation, die Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt habe. Die Frist war am 25. Mai abgelaufen. Neben Deutschland wurde ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten abgemahnt.

Insgesamt hat die EU-Kommission gegen 20 der 27 Mitgliedsländer ein Strafverfahren eingeleitet. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten.

„Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zurückgewiesen. „Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen“, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung.

Bei der EU sieht man das anders: Ein Sprecher sagte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland gehöre nicht dazu.

Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.

Den originalen Artikel mit weiterführenden Links von Anita Klingler und Sibylle Gassner, findet ihr unter EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen von silicon.de.

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