Das Schweizerische Bundesgericht hat etwas getan, was von seinem deutschen Pendant, dem Bundesverfassungsgericht, kaum zu erwarten ist: Die Schweizer Verfassungshüter haben eine Open Source Software entwickelt. Kommerzielle Anbieter laufen dagegen Sturm.
Die Software heißt OpenJustitia. Die IT-Abteilung des Bundesgerichts hat die Lösung auf die Bedürfnisse des Gerichts maßgeschneidert. Die Software ermögliche insbesondere eine effiziente Recherche in Gerichtsentscheiden, hieß es. Das Bundesgericht arbeite seit Jahren mit einer Open-Source-Informatikstrategie und wolle die Software Ende August unter der Open-Source-Lizenz GPL v3 allgemein zur Verfügung stellen.
Zielgruppe sind andere Gerichte in der Schweiz. Die durch öffentliche Gelder finanzierte Gerichtssoftware könne in kantonalen und weiteren Gerichten wiederverwendet werden, hieß es vom Bundesgericht. Damit könnten die Informatik-Kosten der öffentlichen Hand gesenkt und die Steuerzahler entlastet werden. Unternehmen, die selbst Gerichtssoftware entwickeln – zum Beispiel Abraxas, Delta Logic, Eurospider oder Weblaw – könnten die Programme zu den gleichen Bedingungen wie die Gerichte beziehen und in ihre Lösungen integrieren. Die Gerichte und andere Teilnehmer des Projektes OpenJustitia seien verpflichtet, ihre Weiterentwicklungen auf eine gemeinsame Plattform zu stellen. Das Bundesgericht verspreche sich davon, von den Weiterentwicklungen zu profitieren.
Die Initiative des Bundesgerichts ist heftig umstritten. Zu den Befürwortern gehört die Parlamentarier-Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, die die Schritte des Bundesgerichts in einer Mitteilung ausdrücklich begrüßte. Der Gruppe gehören 34 National- und Ständeräte aus den Parteien SP, FDP, SVP, CVP, Grüne, GLP und EVP an.
Den kompletten Artikel von Lutz Poessneck, findet ihr unter Schweizer streiten um Open Source von silicon.de.
Freundliche Grüße
das OSS-Haus Team