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Schweizer streiten um Open Source

Das Schweizerische Bundesgericht hat etwas getan, was von seinem deutschen Pendant, dem Bundesverfassungsgericht, kaum zu erwarten ist: Die Schweizer Verfassungshüter haben eine Open Source Software entwickelt. Kommerzielle Anbieter laufen dagegen Sturm.

Die Software heißt OpenJustitia. Die IT-Abteilung des Bundesgerichts hat die Lösung auf die Bedürfnisse des Gerichts maßgeschneidert. Die Software ermögliche insbesondere eine effiziente Recherche in Gerichtsentscheiden, hieß es. Das Bundesgericht arbeite seit Jahren mit einer Open-Source-Informatikstrategie und wolle die Software Ende August unter der Open-Source-Lizenz GPL v3 allgemein zur Verfügung stellen.

Zielgruppe sind andere Gerichte in der Schweiz. Die durch öffentliche Gelder finanzierte Gerichtssoftware könne in kantonalen und weiteren Gerichten wiederverwendet werden, hieß es vom Bundesgericht. Damit könnten die Informatik-Kosten der öffentlichen Hand gesenkt und die Steuerzahler entlastet werden. Unternehmen, die selbst Gerichtssoftware entwickeln – zum Beispiel Abraxas, Delta Logic, Eurospider oder Weblaw – könnten die Programme zu den gleichen Bedingungen wie die Gerichte beziehen und in ihre Lösungen integrieren. Die Gerichte und andere Teilnehmer des Projektes OpenJustitia seien verpflichtet, ihre Weiterentwicklungen auf eine gemeinsame Plattform zu stellen. Das Bundesgericht verspreche sich davon, von den Weiterentwicklungen zu profitieren.

Die Initiative des Bundesgerichts ist heftig umstritten. Zu den Befürwortern gehört die Parlamentarier-Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, die die Schritte des Bundesgerichts in einer Mitteilung ausdrücklich begrüßte. Der Gruppe gehören 34 National- und Ständeräte aus den Parteien SP, FDP, SVP, CVP, Grüne, GLP und EVP an.

Den kompletten Artikel von Lutz Poessneck, findet ihr unter Schweizer streiten um Open Source von silicon.de.

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Herr der Cloud: Patriot Act vs. EU-Datenschutz

Der Schutz von Cloud-Daten aus Europa beschäftigt jetzt auch das Europaparlament in Brüssel. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten hat sich mit einer entsprechenden Anfrage an die EU-Kommission gewandt. Konkret geht es um die Frage, ob der US Patriot Act, europäische Datenschutzrichtlinien außer Kraft setzt.

Die niederländische Abgeordnete Sophie in ‘t Veld hat sich mit der Frage an die EU-Kommission gewandt, ob der Patriot Act mehr Gewicht hat als die europäischen Datenschutzrichtlinien. in ‘t Veld ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament. Eng mit ihrer Frage verbunden ist auch eine Diskussion, die in den vergangenen Tagen unter den Abgeordneten des EU-Parlaments entbrannt war. Nämlich ob das geltende EU-Datenrecht angesichts der aktuellen Entwicklungen überarbeitet werden muss.

Grund für die Unruhe in Brüssel sind die offenen Worte eines Microsoft-Managers in der vergangenen Woche. Legalisiert durch den US-Patriot-Act hätten US-Behörden Zugriff auf Daten in der Cloud – auch wenn diese innerhalb der Europäischen Union gespeichert sind, so Gordon Frazer während der Präsentation von Microsofts Cloud-Service Office 365. Zudem könne es keine Garantie dafür geben, dass die Kunden über einen solchen Vorgang informiert werden. Im Patriot Act ist eine Schweigeverpflichtung vorgesehen.

Viele Parlamentarier in Brüssel fragen sich nun, ob die 1995 verabschiedete europäische Datenschutzrichtlinie überhaupt einen Effekt hat. Manch einer befürchtet, dass der Patriot Act die Richtlinie im Zweifelsfall aushebelt.

Dies scheint nicht aus der Luft gegriffen. Gemäß des Safe-Harbour-Abkommens unterliegen europäische Daten in den USA zwar einem besonderen Schutz. De facto greifen laut Rechtsexperten die europäischen Richtlinien jedoch nicht, sobald sich die Daten auf US-Boden befinden. In diesem Fall also in der Hand eines US-Unternehmens.

Das US-Magazin Computerworld zitiert den IT-Rechtsanwalt Theo Bosboom von der Kanzlei Dirkzager mit den Worten, dass die EU-Richtlinie „kaum das Papier wert ist, auf das sie geschrieben wurde“.

Den originalen Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter Herr der Cloud: Patriot Act vs. EU-Datenschutz von silicon.de.

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10.000 Ubuntu-PCs: „Segen und Fluch“

Die LVM Versicherung, hat vor wenigen Wochen fast die komplette Desktop-Landschaft auf Linux umgestellt. Seit Jahren wird hier praktiziert, wo andere Projekte längst gescheitert sind. Der IT-Vorstand der LVM-Versicherung Werner Schmidt erklärt im Gespräch mit silicon.de, worauf es ankommt. Doch ganz ohne Microsoft kommt selbst die Münsteraner Versicherung nicht aus.

Den kompletten Artikel mit einem sehr ausführlichen Interview von Martin Schindler, findet ihr unter 10.000 Ubuntu-PCs: „Segen und Fluch“ von silicon.de.

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USA haben Zugriff auf europäische Cloud-Daten

Wer hat Zugriff auf meine Daten in der Cloud? Diese Frage beantworten Cloud-Anbieter in der Regel mit einer Kaskade beruhigender Floskeln. Nicht so Microsoft-Manager Gordon Frazer. Direkt darauf angesprochen antwortete er offen: Legalisiert durch den US-Patriot-Act haben US-Behörden Zugriff auf Daten in der Cloud – auch wenn diese innerhalb der Europäischen Union gespeichert sind.

Während der Präsentation von Microsofts neuem Cloud-Angebot Office 365 in London, war Frazer – Microsofts Managing Director für Großbritannien – explizit nach dem Umgang des Konzerns mit Cloud-Daten aus der EU befragt worden.

Wörtlich wollte ein Teilnehmer wissen: „Kann Microsoft garantieren, dass europäische Daten, die in Datenzentren innerhalb Europas abgelegt sind, den EU-Raum unter keinen Umständen verlassen – auch dann nicht, wenn Microsoft gemäß des Patriot Act dazu aufgefordert würde?“

Microsoft sei ein US-basiertes Unternehmen, sagte Frazer daraufhin und habe sich als solches an die lokalen Gesetze zu halten. Man würde aber „die Kunden informieren, wann immer es möglich ist“. Eine Garantie dafür gebe es aber nicht – beispielsweise wenn eine Anweisung von US-Behörden dies verbiete.

Frazer wörtlich: „Microsoft kann diese Garantien nicht geben. Noch kann das ein anderes Unternehmen.“

Tatsächlich ist im Patriot Act auch eine Schweigeverpflichtung vorgesehen. Diese betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die zur Herausgabe von Daten aufgefordert werden.

Beobachter des Cloud-Trends haben in der Vergangenheit immer wieder auf den Patriot Act und seine Bedeutung für Cloud-Umgebungen hingewiesen. Doch es ist das erste Mal, dass Microsoft – oder überhaupt ein großer Cloud-Anbieter – die Konsequenzen so offen und deutlich ausspricht.

Die USA hatten diese Anti-Terror-Gesetze nach den Anschlägen von 11. September 2001 eingeführt. Vor wenigen Wochen hatte der US-Kongress einer Verlängerung um weitere vier Jahre zugestimmt. Das Gesetzespaket erlaubt US-Behörden die Überwachung von Kommunikationsmitteln. Persönliche und geschäftliche Daten von vermeintlich verdächtigen Personen können beschlagnahmt werden. Dass sich Cloud-Anbieter wie Amazon, Apple oder Google dem entgegenstellen können, galt schon immer als unwahrscheinlich.

Cloud-Kritiker werden sich nach Frazers offenen Worten noch einmal bestätigt fühlen. Nicht wenige Firmen haben sich in den vergangenen Monaten gegen die Auslagerung ihrer Daten in die Cloud entschieden – eben weil sie sich fragen, ob Cloud und Compliance vereinbar sind.

Den kompletten Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter USA haben Zugriff auf europäische Cloud-Daten von silicon.de.

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Finalversion: Firefox 5 ist fertig

Mozilla hat den geplanten Start des Firefox 5 um einige Tage vorgezogen und die finale Version zum Download zur Verfügung gestellt. Sie bringt vor allem Verbesserungen bei den Ladezeiten von Tabs im Hintergrund. Auch die Speicherverwaltung wurde überarbeitet.

Zudem unterstützt Firefox 5 CSS-Animationen, mit denen sich beispielsweise Übergänge zwischen Bildern animieren und Fenster einblenden lassen. Das soll beispielsweise realistischere Bewegungen ermöglichen.

Eine weitere Änderung betrifft die Do-not-track-Technologie, die verhindern soll, dass Websites Nutzeraktivitäten verfolgen. Das Menü „Einstellungen“ listet die Funktion nun unter „Datenschutz“ an oberster Stelle, damit Nutzer sie schneller finden.

Den kompletten Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter Finalversion: Firefox 5 ist fertig von silicon.de.

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